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49 Euro Deutschland Ticket mit Datenschutzproblemen ?

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Bundesweit, 19.03.2023, 02:38 Uhr
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Diesen Zug könnten sie benutzen
Diesen Zug könnten sie benutzen  Bild: Erich Westendarp / Pixabay.de

Bundesweit [ENA] Ab 1. Mai soll es ja nun soweit sein: Bund und Länder haben sich wohl erst einmal über die Finanzierung geeinigt. Im Prinzip gilt die gleiche Vorgehensweise wie beim 9 Euro Ticket letztes Jahr, heisst jetzt aber Deutschland Ticket oder auch 49 Euro Ticket.

Das sogenannte Deutschland Ticket oder auch 49 Euro Ticket berechtigt bundesweit zur Nutzung von öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV und SPNV); egal ob Bus oder Bahn. Aber nur 2. Klasse, kein ICE, IC, EC oder Sonderzüge wie Nachtzüge oder „ Auslandszüge). In diesem Zusammenhang gilt: Haben die entsprechenden Regional- oder Nahverkehrsverbindungen eine Verspätung von mindestens 20 Minuten, darf auch ein Zug wie ICE, IC oder EU genutzt werden; allerdings muß eine entsprechende zusätzlich für den Zug gültige Fahrkarte erworben werden die dann über die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn erstattet wird.

Im Gegensatz zu dem 9 Euro Ticket wird das 49 Euro Ticket derzeit NUR digital angeboten. Bedeutet: Man benötigt ein Handy oder ein Tablet, wo die sogenannte FahrPlaner App installiert werden muß. Nach einer Registrierung kann über die App das Deutschland Ticket gebucht werden. Monatlich kündbar, und auch ohne Internetzugang z. B bei einer Kontrolle verfügbar. Wie gesagt, grundsätzlich ist das Ticket NUR digital verfügbar. Eine Ausnahme gibt es für Verkehrsunternehmen, die in Sachen digital Probleme haben, das Ticket zu erstellen. Bis Ende Dezember 2023 können die noch ein Papierticket erstellen, das über QR Code überprüft werden kann.

Das Wunschdenken des Ministeriums, eine Chipkarte als Ticket anzubieten, wird wohl noch Zukunftsvision sein in Anbetracht der fehlenden Digitalisierung Deutschlands gerade in öffentlichen Bereichen. Was aber schon sicher ist, der Preis gilt erst einmal bis Ende 2023. Danach erfolgt eine „ Dynamisierung „ des Preises, ein Wort, das das Ministerium benutzt, und erklärt weiter, die 49 Euro seien ein „ Einführungspreis „. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird über das Deutschland Ticket berichtet. Unter anderem geht es wohl um verfassungsrechtliche Bedenken, die aus versch. Seiten geäußert werden.

Das Verkehrsministerium bügelt ab, die gebe es nicht. Das kann ich nicht beurteilen, aber es gibt nach meiner Ansicht datenschutzrechtliche Verstösse in Verbindung mit der Nutzung der FahrPlaner App. Auf die möchte ich jetzt mal eingehen. In meinem Bericht beziehe ich mich derzeit auf die FahrPlanerApp Verbund Bremen/Niedersachsen. Möchte man diese App z. B auf dem Handy nutzen und über Google installieren, uupps, da verlangt die App plötzlich alle möglichen Rechte, die Sie nicht abwählen können: Die App möchte einen Zugriff auf ihre Kontakte, ihren Standort, ihre Fotos / Medien / Dateien (was immer das heisst) und auf die Kamera haben.

Und dabei wird klar: Das einzige, was die App unter bestimmten Voraussetzungen benötigt, ist ein Zugriff auf die Kamera, und das auch nicht permanent; nämlich dann, wenn ein QR – Code gescannt werden muß. NATÜRLICH braucht die App keinen Zugriff auf meine Kontakte, die ich in meinem Google Konto gespeichert habe, auch mein Standort ist völlig irrelevant, weil ich ja ein Ticket buchen kann, wenn ich gerade in Berlin, München oder Hamburg bin. Ich bin auch auf meinen lokalen ÖPNV Anbieter nicht angewiesen, insofern völlig überflüssig. Warum die App meine in Google gespeicherten Fotos, Videos und andere Dateien einsehen will, kann auch keiner erklären.

Apropro erklären: Ich habe hier in Göttingen bei den Göttinger Verkehrsbetrieben beim Kundenservice für das Deutschland Ticket angerufen, Die Frage war, warum die App auf diese Bereiche Zugang haben möchte. Die Antwort der GÖVB: Das wäre heutzutage ganz normal. Eine echt qualifizierte datenschutzrechtliche Aussage. Aufgrund meiner Nachfrage wimmelte der Mitarbeiter ab: Da müsse ich mit den Entwicklern der App reden, die Firma kenne er aber nicht. Okay, muß er auch nicht. Nächstes Gespräch; mit dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen. Gleiche erste Frage.

Die erstaunliche Antwort, fachlich eine Nullnummer: Weil die App so programmiert wurde, will sie diesen Zugriff haben. Auf meine Antwort, das ich wohl weiß, das die so programmiert wurde, aber ich will wissen warum sie den Zugriff will, die zweite Nullnummer – Antwort: Wenn ich das wüßte, warum würde ich fragen ? Okay, fachlich eine Niete, aber das ist ja heutzutage nix besonderes in Deutschland, das kennen wir ja schon aus der Politik. Aber wenn das die Auskünfte berechtigter Fragen zum Datenschutz sind, dann ist das nicht nur traurig sondern einfach unangebracht. Und das bringt bis zum Handeln.

Als Hinweis für alle Leser: Diesen Fall habe ich am gleichen Tag an die Landesbeauftragte für Datenschutz, Frau Thiel in Hannover, mitgeteilt mit der Bitte um sofortiges Handeln wegen Verstosses gegen Datenschutzbestimmungen. Wenn sich hier nichts tut im Laufe der nächsten Woche muß wohl eine gerichtliche Entscheidung her. Schönes Wochenende. Update: Inzwischen habe ich doch Hinweise bekommen, warum das Ganze so ist wie es ist. Beim Installieren der App auf einem Apple Gerät werden die Notwendigkeit der Berechtigungen erklärt. Machen Sie sich selber ein Bild, ob diese Begründungen eine Nutzung rechtfertigen.

Damit sie aus den Kontakten einen Start- oder Zielpunkt auswählen und direkt übernehmen können, braucht die App den Zugriff auf Kontakte. Auf die Kamera soll die App zugreifen können, damit sie Personalisierungen von ICONS mit eigenen Bildern vornehmen können. Wenn sie das Formular Lob & Kritik mit eigenen Fotos senden wollen, braucht sie ebenfalls die Kamera. Mit dem Standort kann die App z.B. nahegelegene Haltestellen anzeigen.

Ach nee, ich dachte immer ich brauche die App zum Kauf des Deutschland Tickets, für mehr brauche und will ich sie gar nicht. Für andere Zwecke gibt es diverse Gratis Apps, die bereits auf einem Handy sind, aber vielleicht hat der Entwickler noch nichts von Google Maps und anderen Utilities gehört oder hat die Sammelwut der Nutzerdaten, auch wenn das angeblich anonym passiert, hier Vorrang ? Fakt ist und bleibt, bei Android können sie erst einmal bei der Installation diese Zugriffe NICHT abwählen, lt. Entwicklerfirma soll man die Bereiche HINTERHER einzeln abwählen oder abschalten können.

Genau, und das machen viele nicht weil sie nicht daran denken. Fair und korrekt wäre es, so wie andere Apps, die App installieren zu können und wenn dann ein Bereich genutzt wird dem Nutzer zu sagen, das er den Bereich freischalten muß – nicht erst alles freischalten lassen und dann den Nutzer quasi zu nötigen, erst einmal alles wieder abzuschalten. SO funktioniert Datenschutz nicht.

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