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Teilplan zum Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein

Verantwortlicher Autor: Filmteam goldecken.tv R. Majchrzak Wesel (Niederrhein), 16.03.2023, 17:17 Uhr
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Wesel (Niederrhein) [ENA] "Nach einem aktuellen Rechtsgutachten ist ein Teilplan zu dem vom Land angekündigten Ausstieg schon jetzt möglich " Noch bis zum 31. März läuft die Offenlage des dritten Entwurfs des Regionalplans, der trotz der massiven Proteste am Niederrhein nach wie vor hunderte von Hektar neuer Auskiesungsflächen vorsieht. Schon jetzt steht für den Kreis Wesel und für die betroffenen Städte und Gemeinden fest,

dass der Regionalplan wegen zahlreicher Begründungs- und Abwägungsmängel tatsächlich und rechtlich angreifbar ist. Dies werden der Kreis Wesel und die Städte Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe innerhalb der Einspruchsfrist mit Unterstützung einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei geltend machen. Besonders gravierend ist, dass der neue Entwurf in keiner Weise die Ankündigung der Regierungskoalition berücksichtigt, mit einer zweiten Novelle des Landesentwicklungsplans noch in dieser Wahlperiode den mittelfristigen Ausstieg aus der Gewinnung von Kies, Kiessand und Sand in den Problemzonen des Landes NRW zu planen.

In ihrer Sorge, dass der jetzt aufgestellte Regionalplan allerdings unwiderrufliche Fakten schafft, die diesen Planungen zuwiderlaufen, haben sich Landrat Ingo Brohl und die Bürgermeister Thomas Ahls, Bernd Romanski, Dirk Buschmann, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Ralf Köpke und Dietmar Heyde jetzt an die zuständige Ministerin Mona Neubaur, an die Direktorin des Regionalverbandes Ruhr Karola Geiß-Netthöfel, an alle Fraktionsvorsitzenden im Ruhrparlament sowie an die für den Niederrhein zuständigen Landtagsabgeordneten Charlotte Quik und René Schneider gewandt.

In den Schreiben heißt es, dass man die Ankündigung der Landesregierung zum endgültigen Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein grundsätzlich sehr begrüße. Das unreflektierte Festhalten an der Festlegung von Auskiesungsbereichen, die einen ungebremsten Abbau dieser Bodenschätze über weitere 20 Jahre und sogar noch darüber hinaus im Regionalplan sichern sollte, sei mit dem avisierten Degressionspfad der Landesregierung in keiner Weise vereinbar. Keinerlei Verständnis haben die Verwaltungschefs deshalb dafür, dass sich die Regionalplanungsbehörde mit ausdrücklicher Unterstützung der zuständigen Ministerin weigere, ihrer seit längerem an verschiedenen Stellen vorgetragenen Forderung nach einem sachlichen Teilplan nachzukommen.

Inzwischen haben die Verwaltungschefs das Rechtsgutachten eines namhaften Verwaltungsrechtswissenschaftlers eingeholt. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass entgegen der von der Regionaldirektorin und der Ministerin vertretenen Auffassung ein solcher Teilplan rechtlich zulässig und sachlich dringend geboten wäre. Um zu verhindern, dass der in der jetzigen Fassung aus verschiedenen Gründen angreifbare Regionalplan auf den Weg gebracht und erst durch eine erneute Klage der betroffenen Gebietskörperschaften vor dem OVG Münster gestoppt werden würde, fordern die Verwaltungschefs die Regionaldirektorin, die Ministerin und die Verbandsversammlung auf, zu einer einvernehmlichen politischen und rechtlich tragfähigen Lösung zu kommen.

Weiter heißt es wörtlich in dem Schreiben: „Es sollte in unser aller Interesse sein, eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine möglichst einvernehmliche politische und rechtlich tragfähige Lösung zu finden. Gleichermaßen haben wir Verständnis dafür, dass dem Ruhrparlament an einer möglichst zügigen Verabschiedung des Regionalplans im Übrigen gelegen ist.

Dies wäre mit unserem Verfahrensvorschlag ohne weiteres gewährleistet. …Im Verfahren zur Aufstellung dieses Teilplans könnten alle bisher nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigten Belange, wie zum Beispiel die des Klimawandels ebenso berücksichtigt werden, wie die Anforderungen an eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung. Nur ein solcher Teilplan ermöglichte letztlich eine sorgfältige Strukturierung und zeitnahe Umsetzung des von der Landesregierung beabsichtigten Ausstiegsszenarios.“

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